| Was ist der neue EU-Führerschein 2013?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Zum 19. Januar 2013 wurde ein neuer EU-Führerschein eingeführt, damit innerhalb der Europäischen Union eine weitere Vereinheitlichung erfolgen konnte. Äußerlich gleicht der neue Führerschein weitgehend dem schon lange zuvor eingeführten Führerschein im Scheckkartenformat. Lediglich die vereinzelt aufgeführten Führerscheinklassen weichen ab. Nun sind folgende 16 Führerscheinklassen auf dem EU-Kartenführerschein tabellarisch festgehalten: AM, A1, A2, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist teilweise beschränkt, was insbesondere die LKW- und Busfahrberechtigungen betrifft. Der Führerschein selbst ist allerdings begrenzt gültig. Aus Gründen der Fälschungssicherheit sollte der Führerschein nach 15 Jahren umgetauscht werden. Nähere Informationen bietet die Führerscheinstelle bzw. das Straßenverkehrsamt.