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Kämmerei - Häufige Fragen

Muss man die Grundsteuer an die Gemeinde oder an das Finanzamt zahlen?

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Die Grundsteuer richtet sich grundlegend an die Grundstücksbesitzer auf kommunalem Gebiet. Als Objektsteuer bzw. Realsteuer ist die Grundsteuer als unabhängig von den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen des Eigentümers zu betrachten. Für die Berechnung der Grundsteuer ist im Allgemeinen das Finanzamt in Zusammenarbeit mit der kommunalen Finanzverwaltung zuständig. Die eigentliche Erhebung der Grundsteuer auf Basis der berechneten Ermessensgrundlage erfolgt jedoch durch die jeweilige Gemeinde. Insofern ist die Grundsteuer auch im Regelfall an die Kommunalverwaltung (z. B. Verwaltungsgemeinschaft, Stadt, Gemeinde) zu entrichten. Bei Fragen zur Grundsteuer kann man sich demnach an die Kämmerei wenden.

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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