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Diese Aufgabe fällt in der Regel in den Zuständigkeitsbereich von Amtstierärzten, die für die Landkreise und kreisfreien Städte die Lebensmittelüberwachung durchführen. Hierzu gehört auch die Kontrolle und Untersuchung von Schlachttier und Fleisch hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien. Der Amtstierarzt erteilt bei artgerechter Haltung die Genehmigung für den Transport von Tieren.