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Der Kurs wird normalerweise erst einmal selbst bezahlt. Man hat jedoch oftmals die Möglichkeit, über das Präventions- und Leistungsangebot seiner Krankenkasse eine vollständige oder teilweise Erstattung der Kosten zu bekommen. Voraussetzung ist eine Dokumentation der Übungsstunden. Diese wird meist durch den Kursleiter vorgenommen. Beispielsweise sollten bei den zehn bis zwölf Übungseinheiten mindestens acht oder neun Einheiten besucht werden. Diese Zahlen sind jedoch bei jeder Krankenkasse verschieden und sollten unbedingt erfragt werden. Die Kostenübernahme pro Kurs kann bei einigen Krankenkassen zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden. Sie beträgt bei den genannten Kassen pro Kurs 75€. Da die Wassergymnastik-Kurse nachweislich der Vorsorge und allgemein der Gesundheit dienen, sollte man auch alle Möglichkeiten, die seitens der Krankenkassen geboten werden, nutzen.