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Wohngeldleistungen werden auf Grundlage des so genannten Wohngeldgesetzes, kurz WoGG, erbracht, dessen erste Fassung im Übrigen bereits 1970 diesbezügliche Belange regelte. Das Gesetz besteht aus insgesamt acht Teilen, wobei neben allgemeinen Grundsätzen zur Materie u.a. Vorschriften zur Einkommensermittlung, zu Ablehnungsgründen, zur Bewilligung, Erhöhung und zum Wegfall des Wohngeldes bzw. zur Erstattung sowie zur Wohngeldstatistik aufgeführt werden.