Zunächst darf ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschritten werden. Jedes Bundesland legt auf Grundlage des Wohnraumförderungsgesetzes eine diesbezügliche Grenze fest, wobei Freibeträge, Haushaltsmitglieder etc. bei der Feststellung eines möglichen Anspruchs mit zu berücksichtigt sind. Fragen und Anliegen zu den Voraussetzungen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines klärt die zuständige Wohngeldstelle bzw. das zuständige Wohnungsamt.
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