| Ich ziehe ins Ausland, da ich dort einen Job gefunden habe. Muss ich beim Zoll anmelden, was ich an Hab und Gut überführe?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
In der Regel ist diese Anmeldung vorzunehmen. Die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr kann man großteils auch online anmelden bzw. sich aus dem Internet die hierfür erforderlichen Merkblätter herunterladen. In dieser Anmeldung sind in der Regel Angaben zu verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Hausrat, Waffen und Munition, Genussmittel und gewerblich genutzte Gegenstände zu machen. Für ein Kraftfahrzeug ist zumeist eine weitere Anmeldung erforderlich.