Wenn besondere (Service-) Dienstleistungen oder sonstige Leistungen seitens der Zollverwaltung erbracht werden, so entstehen hierfür regelmäßig Gebühren bzw. Kosten, die der Kostenschulder zu tragen hat (z.B. derjenige, der die kostenpflichtige Amtshandlung veranlasst bzw. zu dessen Gunsten sie vorgenommen wurde). Die entstandenen Kosten werden üblicherweise in einem Kostenbescheid mitgeteilt.
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