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Die mitgebrachten Waren dürfen nicht aus einem steuer- oder zollrechtlichen Sondergebiet stammen und nicht für die gewerbliche Verwendung bestimmt sein sowie keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen. Um sicherzustellen, dass die mitgebrachten Waren für den privaten Gebrauch bestimmt sind, gibt es Richtmengen für die Reisen innerhalb der EG.