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Innerhalb der Europäischen Union erfolgt der Versand von Postsendungen regelmäßig ohne besondere Zollformalitäten. Dies gilt aber unter Umständen nicht, wenn eine Privatperson bestimmte Produkte wie etwa Alkohol, Tabak oder Kaffee erhält. Wird dergleichen - also etwa eine Flasche Schnaps - aus dem europäischen Ausland an eine Privatperson versendet, so fällt in der Regel die Verbrauchssteuer an, die dann entweder seitens der Deutschen Post gezahlt, in Rechnung gestellt oder aber direkt bei der Zollbehörde zu entrichten ist.