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Sie möchten bei der Deutschen Rentenversicherung Bramfeld erfragen, wann ein Beratungstermin möglich wäre? Kein Problem, denn Sie können nicht nur telefonisch Beratungstermine bei der Rentenversicherung erfragen. Daher bietet ortsdienst.de Ihnen auch Email, Fax und weitere Kontaktdaten der zuständigen Rentenversicherung.
Top 3 der häufigsten Fragen aus den Rentenversicherung-FAQ |
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Deutsche Rentenversicherung in Hamburg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Deutsche Rentenversicherung in Hamburg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Bramfeld liegt zentral-nördlich in Hamburg und ist Teil des Bezirks Wandsbek. Bereits im Jahre 1271 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Sehenswert sind unter anderem die Osterkirche von 1913/1914, die...
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Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.