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Gerichtsvollzieher in Tonndorf - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(14)
Gerichtsvollzieher Arp (Bezirk 708)
13.47 km von Tonndorf
Anschrift:Bramfelder Straße 102 b, 22305 Hamburg
Telefon:04089063911
Fax:04089063912
Sprechzeiten:Mo+Do 14-15 Uhr Mi 8-9:30 Uhr
11 - 11 von 11
Weitere Behörden in der Nähe von Tonndorf
(2)
Gerichtsvollzieher Böhnke
1.07 km von Tonndorf
Anschrift:Lange Str. 56, 27232 Bärenkrug
Telefon:04273933615
Fax:04273933615
Sprechzeiten:Mo+Mi 14-15 Uhr
(23)
Obergerichtsvollzieherin Lünser
1.14 km von Tonndorf
Anschrift:Reisners Kamp 3, 22045 Hamburg
Telefon:0406684070
Fax:04069648865
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 8-9 Uhr
Anschrift:Barsbütteler Str. 13, 22043 Hamburg
Telefon:04024181886
Fax:04024181934
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-16 Uhr
Do 7:30-8:30 Uhr
Anschrift:Düpheid 38, 22149 Hamburg
Telefon:04043269634
Fax:04043269636
E-Mail:christine.ammermann@gvpost.de
Sprechzeiten:Mo, Di, Do 8-9 Uhr
Mi 15-16 Uhr
Anschrift:Volksparkstraße 52, 22525 Hamburg
Telefon:04054809663
Fax:04054809796
Sprechzeiten:Mo, Di, Do 8:30-9:30 Uhr
Mi 14-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Tonndorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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