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Anschrift: | Bei der Erlesmühle 1, 64807 Dieburg |
Telefon: | 060712030 |
Fax: | 0607121126 |
E-Mail: | verwaltung@ag-dieburg.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Mathildenplatz 15 , 64283 Darmstadt |
Telefon: | 061519920 |
Fax: | 061519925050 |
E-Mail: | verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Heppenheimerstr. 15, 64658 Fürth (Odenwald) |
Telefon: | 062532080 |
Fax: | 0625320811 |
E-Mail: | verwaltung@ag-fuerth.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Erbacher Str. 47, 64720 Michelstadt |
Telefon: | 060617080 |
Fax: | 0606170868 |
E-Mail: | verwaltung@ag-michelstadt.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Wilhelmstr. 26, 64625 Bensheim |
Telefon: | 0625110020 |
Fax: | 06251327618170 |
E-Mail: | redaktion@ag-bensheim.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Römerstr. 80, 63785 Obernburg |
Telefon: | 060226280 |
Fax: | 06022628222 |
Anschrift: | Zimmerstr. 29, 63225 Langen |
Telefon: | 0610359102 |
Fax: | 0610327307 |
E-Mail: | verwaltung@ag-langen.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Europaring 11-13, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 0615217002 |
Fax: | 0615253536 |
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Anschrift: | Ehretstr. 11, 69469 Weinheim |
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Anschrift: | Klein-Welzheimer Str. 1, 63500 Seligenstadt |
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Groß-Bieberau im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt am Nordrand des Odenwaldes und wurde schon im Jahre 787 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Groß-Bieberau in Hippelsbach und Rodau. Attraktiv...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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