Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zanderstraße 7, 60327 Frankfurt am Main |
Telefon: | 06921244734 |
Fax: | 06921243757 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v.d. Höhe |
Telefon: | 061729990 |
E-Mail: | bis@hochtaunuskreis.de |
Anschrift: | Berliner Str. 60, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980652302 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Dörnigheimer Str. 1, 63452 Hanau |
Telefon: | 0618129222634 |
Fax: | 0618129222690 |
E-Mail: | verkehrsbehoerde@mkk.de |
Anschrift: | Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481800 |
Fax: | 0607481801910 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@kreis-offenbach.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031830 |
Fax: | 06031831313 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die traditionelle Berkersheimer Zeltkerb zieht regelmäßig Besucher aus Frankfurt und auch Touristen an. Bekannt ist der nordöstlich gelegene Stadtteil aber auch durch seine Azur-Quelle in Bad Berkersheim...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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