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Insolvenzgericht Fulda

Königstraße 38, 36037 Fulda

(4.0 Sterne, 1 Bewertung)
Telefon:06619242300
Fax:06619242400
E-Mail:verwaltung@ag-fulda.justiz.hessen.de
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Insolvenzgericht-FAQ

Weitere Fragen

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Insolvenzgericht Fulda: Informationen zu Insolvenzgericht Fulda

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FAQ und Ratgeber Insolvenzgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Insolvenzgericht

Grundlegend sind Insolvenzgerichte für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig. Entsprechend der Insolvenzordnung ist das Insolvenzgericht regelmäßig einem Amtsgericht zugeordnet.

Arten von Insolvenzen

Man unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz und der Verbraucherinsolvenz. Die Regelinsolvenz betrifft normalerweise Unternehmen, Freiberufler und Selbständige. Hingegen greift die Verbraucherinsolvenz bei natürlichen Personen.

Aufgaben der Insolvenzgerichte

Eine Hauptaufgabe der Insolvenzgerichte ist das Prüfen von Insolvenzanträgen, sodass diesen stattgegeben wird oder eine Ablehnung erfolgt. Ebenfalls sind die Wahl, Bestellung und Beaufsichtigung der Insolvenzverwalter, die Durchführung von Schuldenbereinigungsverfahren sowie das Einberufen von Gläubigerversammlung Aufgaben der Insolvenzgerichte.

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht als Teil des Zivilrechts setzt sich mit den Rechten von Gläubigern im Halle einer Schuldnerinsolvenz auseinander. Schwerpunkte bilden die materiell- und verfahrensrechtlichen Gebiete.

Privatinsolvenz

Wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und keiner selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, spricht man allgemein von der Privatinsolvenz. Dafür werden Verbraucherinsolvenzverfahren eingesetzt, sodass eine Restschuldbefreiung u. a. erfolgen kann.