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Lohnsteuerhilfe Niederdorfelden (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Bismarckstr. 8, 61169 Friedberg
Telefon:060311662632
E-Mail:doris.heyden@vlh.de
Anschrift:Kirchstr. 5, 63538 Groß Krotzenburg
Telefon:06186915713
E-Mail:christine.dittrich@vlh.de
Anschrift:Kieselkaut 8, 63796 Kahl
Telefon:061884463520
Fax:061884463521
E-Mail:andrea.haag@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 2a, 65824 Schwalbach
Telefon:061968828760
Fax:061968828799
E-Mail:jennifer.grueneberg@vlh.de
Anschrift:Liebknechtstr. 109, 63303 Dreieich
Telefon:0610336553
Fax:06103596024
E-Mail:klaus.hain@vlh.de
Anschrift:Marienbader Str. 4, 61273 Wehrheim
Telefon:0608156815
E-Mail:ronald.mueller@vlh.de
Anschrift:Königsteinerstr. 6a, 65812 Bad Soden
Telefon:0619665340240
Fax:0619665340222
E-Mail:jennifer.grueneberg@vlh.de
Anschrift:Ober-Rodener-Str. 125, 63110 Rodgau
Telefon:06106778834
Fax:06106778835
E-Mail:dieter.gruber@vlh.de
Anschrift:Auf den Goldäckern 11, 61231 Bad Nauheim
Telefon:06032970779
E-Mail:alexander.herms@vlh.de
Anschrift:Alt Oberliederbach 38a, 65835 Liederbach
Telefon:06930058535
Fax:06930058539
E-Mail:frank.metz@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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