Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kasseler Str. 16, 34596 Bad Zwesten |
Telefon: | 056268126 |
E-Mail: | kindergartenkasselerstrasse@web.de |
Anschrift: | Am Betzigeröder Weg 37, 34596 Bad Zwesten |
Telefon: | 056261015 |
Anschrift: | Kellerwaldstr. 11, 34537 Bad Wildungen |
Telefon: | 056261711 |
Anschrift: | Plankenweg 6, 34537 Bad Wildungen |
Telefon: | 056213448 |
Anschrift: | Oberstr. 5, 34582 Borken |
Telefon: | 056822360 |
Fax: | 05682808165 |
E-Mail: | kita-kleinenglis@borken-hessen.de |
Anschrift: | Schulstr. 13, 34599 Neuental |
Telefon: | 066931228 |
Fax: | 06693911615 |
E-Mail: | kontakt@kitaneuental.de |
Anschrift: | Am Gemeinschaftshaus 5, 34582 Borken |
Anschrift: | Am Langen Rod 104, 34537 Bad Wildungen |
Telefon: | 0562174138 |
Anschrift: | Krausgasse 37, 34582 Borken |
Telefon: | 056822597 |
Fax: | 05682808165 |
E-Mail: | kita-krausgasse@borken-hessen.de |
Bad Zwesten im Schwalm-Eder-Kreis liegt östlich des Kellerwaldes und ist ein Kurort und Heilbad, welcher 800 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Bad Zwesten ist gegliedert in Betzigerode, Niederurff...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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