Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Garnisonstr. 1, 19288 Ludwigslust |
Telefon: | 038717226321 |
Fax: | 03871722776321 |
E-Mail: | michael.baehr@kreis-lup.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Domhof 4/5, 19055 Schwerin |
Telefon: | 038558879111 |
Fax: | 038558879344 |
E-Mail: | poststelle@kulturerbe-mv.de |
Anschrift: | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Telefon: | 03525452983 |
Fax: | 03525452519 |
E-Mail: | srogin@schwerin.de |
Anschrift: | Domhof 4/5, 19055 Schwerin |
Telefon: | 038558879111 |
Fax: | 038558879344 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 04541888474 |
Fax: | 04541888159 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130406312 |
Fax: | 03841304086312 |
E-Mail: | U.Hamann@nordwestmecklenburg.de |
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Hagenow im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist Sitz des Amtes Hagenow-Land, aber selbst amtsfrei und liegt rund 30 km südwestlich der Landeshauptstadt Schwerin. Zwischen 1190 und 1195 wurde Hagenow erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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