Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg |
Telefon: | 0395570870 |
Fax: | 03955708765999 |
E-Mail: | info@lk-seenplatte.de |
Anschrift: | Zum Amtsbrink 2, 17181 Waren (Müritz) |
Telefon: | 0395570874328 |
Fax: | 03955708765966 |
E-Mail: | info@lk-seenplatte.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 16798 Fürstenberg/Havel |
Telefon: | 03309334631 |
Fax: | 03309332307 |
E-Mail: | info@stadt-fuerstenberg-havel.de |
Anschrift: | Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz |
Telefon: | 03981457539 |
Fax: | 03981457512 |
E-Mail: | info@amtneustrelitz-land.de |
Anschrift: | Baustraße 56, 16775 Gransee |
Telefon: | 03306751656 |
Fax: | 03306751102 |
Anschrift: | Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick |
Telefon: | 033074684163 |
Fax: | 033074684178 |
E-Mail: | stadtverwaltung@zehdenick.de |
Anschrift: | Neustädter Straße 14, 16816 Neuruppin |
Telefon: | 033916886710 |
Fax: | 033916886071 |
E-Mail: | kreisverwaltung@opr.de |
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1351 fand Priepert schon seine erste urkundliche Erwähnung und liegt etwa 17 km südlich von Neustrelitz. Die Fachwerkkirche von 1719 und das alljährliche Havelfest erfreuen sich großer Beliebtheit bei...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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