Familienkasse Schwerin

Am Margaretenhof 14-16, 19057 Schwerin

Telefon:0800 455 55 33
Fax:0385 450-3455
E-Mail:familienkasse-nord@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen

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Familienkasse FAQ Top 3 Fragen

Welche Aufgaben übernimmt die Familienkasse eigentlich?
Was benötige ich, um einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen zu können?
Wer ist kindergeldberechtigt?
Weitere Fragen

Familienkasse Schwerin: Informationen zu Familienkasse Schwerin

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Familienkasse Schwerin. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Familienkasse Schwerin können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Familienkasse Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Anspruch auf Kindergeld
Aufgaben der Familienkasse
Bankverbindung Änderung
Familienleistungsausgleich
Kindergeld Altersbeschränkung
Kindergeld beantragen
Kindergeld bei Behinderung
Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern
Kindergeld für volljährige Kinder
Kindergeld-Rufnummer
Kindergeldberechtigung
Kinderzuschlag beantragen
Online-Service Kindergeld

Familienkasse Lexikon

Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.

Zuständigkeiten der Familienkassen

Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.

Durchführung Familienleistungsausgleich

Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.

Bundeskindergeldgesetz und Kindergeldanspruch

Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.

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