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Fahrschule in Diepholz im Branchenbuch


Fahrschule Jörg Diener Inh. Katja Diener im Branchenbuch Diepholz

Strothestr. 41, 49356 Diepholz


05441 9750170


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Jörg Diener Inh. Katja Diener in Diepholz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Jörg Diener Inh. Katja Diener

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an.

Die Erfahrung spricht für uns
Wir, die Fahrschule Jörg Diener, Inh. Katja Diener sind seit September 1999 in Diepholz ansässig. Bei uns erlangst Du Deine Fahrerlaubnis für Mofa, Roller, Motorrad, PKW, Anhänger, LKW, Trecker und Bus.
Aufbauseminare gehören zum regelmäßigen Angebot unserer Fahrschule.
Unsere ausgebildeten und kompetenten Fahrlehrer unterrichten in Theorie und Praxis und zeigen Euch das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
Aktuellste Lernmethoden und Fahrzeuge bereiten Euch professionell auf Fahrvergnügen und Mobilität vor.

Anschrift

StraßeStrothestr. 41
PLZ, Ort49356 Diepholz
Koordinaten52.6162,8.38128
KFZ-Navigation52.6161,8.38109

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 13:00
Dienstag09:00 - 19:00
Mittwoch09:00 - 13:00
Donnerstag09:00 - 19:00
Freitag09:00 - 13:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Theorieunterricht: Di und Do: 19:00 – 20:30 Uhr

Weitere Informationen

StichwörterWeiter-/ Fortbildung
ProdukteFahrerlaubnis für Mofa, Roller, Motorrad, PKW, Anhänger, LKW, Trecker und Bus.
DienstleistungenFahrausbildung

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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