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Stadtkasse - Häufige Fragen

Ist in jedem Ort eine Bareinzahlung bei der Stadtkasse möglich?

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Der allgemeine Zahlungsverkehr gilt als maßgebliche Aufgabe der Stadtkasse. Normalerweise erfolgt der Zahlungsverkehr mittels Überweisung oder Scheck. Nicht selten wird den Bürgern der Stadt auch die Erteilung einer Einzugsermächtigung für regelmäßige Zahlungen der kommunalen Abgaben (z. B. Grundsteuer, Hundesteuer) offeriert, wofür man von der Kommunalverwaltung entsprechende Formulare erhalten kann. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird insofern klar von den Städten und Gemeinden bevorzugt. Kassenstellen zur Bareinzahlung gibt es jedoch nicht in allen Orten. Es ist anzuraten, sich bei der zuständigen Stadtkasse über die Möglichkeiten im kommunalen Zahlungsverkehr zu erkundigen.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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