Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz |
Telefon: | 054419764469 |
Fax: | 054419761758 |
E-Mail: | arno.ostmann@diepholz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 31582 Nienburg |
Telefon: | 0502187339 |
Fax: | 050218758339 |
E-Mail: | stadtverwaltung@nienburg.de |
Anschrift: | Kreishaus a. Schloßplatz, 31582 Nienburg |
Telefon: | 05021967319 |
Fax: | 05021967333 |
E-Mail: | bauen@kreis-ni.de |
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423115330 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | imke-stoever@landkreis-verden.de |
Anschrift: | Blockener Straße 6, 28816 Stuhr |
Telefon: | 04215695328 |
Fax: | 042156959328 |
E-Mail: | A.Menke@Stuhr.de |
Anschrift: | Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen |
Telefon: | 0443185386 |
Fax: | 044318589386 |
E-Mail: | Stefan.Effenberger@oldenburg-kreis.de |
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Unweit nordöstlich der Stadt Sulingen ist Mellinghausen am Eschbach gelegen. Architektonisch sehr interessant erscheint die Kirche der Gemeinde, denn diese besteht aus einem mittelalterlichen Kern und wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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