Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371820 |
Fax: | 0537182357 |
E-Mail: | landkreis@gifhorn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Trift 27, 29221 Celle |
Telefon: | 051419166602 |
Fax: | 051419161718 |
E-Mail: | info@lkcelle.de |
Anschrift: | Dieselstraße 36, 38446 Wolfsburg |
Telefon: | 05361281234 |
Fax: | 05361281500 |
E-Mail: | sekretariat.gruen@stadt.wolfsburg.de |
Anschrift: | Woltorfer Str. 74, 31224 Peine |
Telefon: | 05171499425 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Auguststr. 9-11, 38100 Braunschweig |
Telefon: | 05314701 |
Fax: | 05314704999 |
E-Mail: | fachbereich.stadtgruenundsport@braunschweig.de |
Anschrift: | Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen |
Telefon: | 0581820 |
Fax: | 058182445 |
E-Mail: | info@landkreis-uelzen.de |
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Umgeben von einer beeindruckenden Heidelandschaft, liegt die Gemeinde Ummern in der Lüneburger Heide. Der Richtfunk-Turm gilt gemeinhin als Wahrzeichen des Ortes. Auch der sagenumworbene Herzogbrunnen ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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