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Anschrift: | Am Pferdemarkt 9, 30853 Langenhagen |
Telefon: | 015120087745 |
Fax: | 05117240844 |
Anschrift: | Auf dem Amtshof 3, 30938 Burgwedel |
Telefon: | 051399824853 |
Anschrift: | Auf dem Amtshof 3, 30938 Burgwedel |
Telefon: | 017645865584 |
Anschrift: | Auf dem Amtshof 3, 30938 Burgwedel |
Telefon: | 051399824853 |
Anschrift: | Sedanstr. 21, 30161 Isernhagen |
Telefon: | 05113888665 |
Anschrift: | Vahrenwalder Str. 52, 30165 Hannover |
Telefon: | 05112628928 |
Fax: | 05113741731 |
Anschrift: | Stettiner Str. 35, 30826 Garbsen |
Telefon: | 05131467520 |
Fax: | 05131467522 |
Anschrift: | Ostergrube 11, 30559 Hannover |
Telefon: | 015238799733 |
Anschrift: | Sedanstr. 21, 30161 Hannover |
Telefon: | 051160097792 |
Fax: | 051160099672 |
Anschrift: | Sedanstr. 21, 30161 Hannover |
Telefon: | 051159025663 |
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Wedemark nördlich von Hannover ist durch seine Nähe zur Landeshauptstadt besonders attraktiv für Besucher. Nicht nur die Sau von Dudenborstel, auch die historischen, prägnanten Bauernhäuser und die St...
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Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.
Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.
Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.
Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.
Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.
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