Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 04131260 |
E-Mail: | info@landkreis.lueneburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen |
Telefon: | 05818006370 |
Fax: | 058180076890 |
E-Mail: | info@stadt.uelzen.de |
Anschrift: | Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen |
Telefon: | 0581820 |
Fax: | 058182445 |
E-Mail: | info@landkreis-uelzen.de |
Anschrift: | Neue Sülze 34, 21335 Lüneburg |
Telefon: | 041313090 |
Fax: | 041313093479 |
E-Mail: | stadt@stadt.lueneburg.de |
Anschrift: | Salzstraße 17, 19249 Lübtheen |
Telefon: | 0388557110 |
Fax: | 03885571199 |
E-Mail: | m.john@luebtheen.de |
Anschrift: | Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow |
Telefon: | 05841120514 |
Fax: | 05841120278 |
E-Mail: | naturschutz@luechow-dannenberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Im Bundesland Niedersachsen ist die Gemeinde Boitze, die zum Landkreis Lüneburg gehört. Ganz in der Nähe liegt das Naturschutzgebietes Elbufer-Drawehn, das sich für Ausflüge anbietet.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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