Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bürgerstraße 62, 37083 Göttingen |
Telefon: | 0551525503 |
Fax: | 05515256503 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim |
Telefon: | 055519660 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Medenheimer Str. 6/8, 37154 Northeim |
Telefon: | 05551708157 |
E-Mail: | smeister@landkreis-northeim.de |
Anschrift: | Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar |
Telefon: | 053217040 |
Fax: | 05321704567 |
E-Mail: | stadtverwaltung@goslar.de |
Anschrift: | Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar |
Telefon: | 0532176680 |
Fax: | 053217699680 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05514003867 |
E-Mail: | I.Bohnsack@goettingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Der Landkreis Osterode am Harz befindet sich im äußersten Südosten des Bundeslandes Niedersachsen. Zu ihm gehören die Einheitsgemeinden Bad Lauterberg im Harz, Bad Sachsa, Herzberg am Harz und Osterode...
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Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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