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Landkreis Vechta - Untere Dankmalschutzbehörde (Denkmalpflegeamt)

Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta

(keine Bewertungen)
Telefon:044418982477
Fax:044418981039
E-Mail:2477@landkreis-vechta.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Denkmalpflegeamt-FAQ

Weitere Fragen

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Denkmalpflegeamt Vechta: Informationen zu Landkreis Vechta - Untere Dankmalschutzbehörde

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Denkmalpflegeamt Vechta
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Denkmalpflegeamt

Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.

Zuständigkeit der Denkmalbehörde

Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.

Denkmalpflege und Denkmalschutz

Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.

Aufgaben des Denkmalpflegeamtes

Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.