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Lohnsteuerhilfe Wolfsburg (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Kattowitzer Str. 12, 38126 Braunschweig
Telefon:05312704278
E-Mail:sabine.michael@vlh.de
Anschrift:Sandgrubenweg 41, 38126 Braunschweig
Telefon:05316803336
Fax:05316803338
E-Mail:christine.maertens@vlh.de
Anschrift:Am Horstbleek 36a, 38116 Braunschweig
Telefon:053160947228
E-Mail:simone.suesskind@vlh.de
Anschrift:Kreuzstr. 20, 38118 Braunschweig
Telefon:05312067396
Fax:05318853655
E-Mail:matthias.janke@vlh.de
Anschrift:Mittelstr. 1, 39649 Gardelegen
Telefon:03900460280
Fax:03900490071
E-Mail:annedore.grahn@vlh.de
Anschrift:Klötzerstr. 34b, 38486 Klötze
Telefon:039005669966
E-Mail:christine.zufelde@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 220, 38124 Braunschweig
Telefon:05316149045
Fax:05316149078
E-Mail:christian.cziesla@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 8, 38536 Meinersen
Telefon:05372974410
Fax:05372974412
E-Mail:claus-dieter.meyer@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 38539 Mueden
Telefon:053759834600
E-Mail:annika.hustedt@vlh.de
Anschrift:Ahlumer Str. 29b, 38302 Wolfenbüttel
Telefon:0533177836
E-Mail:frank.brennecke@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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