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Gerichtsvollzieher in Aachen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Gerichtsvollzieher Toussaint
0.87 km von Aachen
Anschrift:Stephanstr. 19, 52064 Aachen
Telefon:024191298368
Fax:02472804969
Sprechzeiten:Mo 12-13 Uhr
Mi 9-10 Uhr
(12)
Gerichtsvollzieher Lambertus
0.87 km von Aachen
Anschrift:Stephanstr. 19, 52064 Aachen
Telefon:024135581
Fax:02419290836
Sprechzeiten:Mo+Mi 15-16:30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Laschet
0.96 km von Aachen
Anschrift:Rotter Bruch 26a, 52068 Aachen
Telefon:02418874704
Fax:024728024565
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 13-14 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Soeren
0.96 km von Aachen
Anschrift:Rotter Bruch 26a, 52068 Aachen
Telefon:02419008160
Fax:024038819425
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Mi 13-14 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieherin Krott
0.96 km von Aachen
Anschrift:Rotter Bruch 26a, 52068 Aachen
Telefon:02418874701
Fax:02415661563
Sprechzeiten:Di 13-14 Uhr Do 9-10 Uhr
(13)
Gerichtsvollzieher Janotta
3.08 km von Aachen
Anschrift:Schloßweiherstr. 14, 52072 Aachen
Telefon:024112494
Fax:0241942580001
Sprechzeiten:Di+Do 14:30-16 Uhr
Anschrift:Rotter Bruch 26a, 52068 Aachen
Telefon:02414013524
Fax:02414014314
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Ix
3.76 km von Aachen
Anschrift:Ambrosiusstr. 22, 52078 Aachen
Telefon:02414092183
Fax:0241942580001
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 14-15:30 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieherin Bolsinger
4.22 km von Aachen
Anschrift:Karlstr. 11, 52080 Aachen
Telefon:024151562347
Sprechzeiten:Mo 14:30-16 Uhr Mi 10:30-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Geisen
4.22 km von Aachen
Anschrift:Karlstr. 11, 52080 Aachen
Telefon:024151562345
Fax:02405601898
Sprechzeiten:Di 8:30-9:30 Uhr Do 12-13 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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