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Lohnsteuerhilfe Ascheberg (Westfalen) (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Messingfeldstr. 38, 45731 Waltrop
Telefon:02309786070
Fax:02309786067
E-Mail:christiane.thomas@vlh.de
Anschrift:Zechenstr. 68, 59425 Unna
Telefon:02303963667
Fax:02303963668
E-Mail:andreas.buchbinder@vlh.de
Anschrift:Leveringhauser Str. 205b, 44581 Castrop-Rauxel
Telefon:01729290892
E-Mail:michael.szychowski@vlh.de
Anschrift:Im Ostkamp 21, 59423 Unna
Telefon:02308431733
E-Mail:christina.wollny@vlh.de
Anschrift:Propsteigasse 8, 48231 Warendorf
Telefon:02581959158
E-Mail:dirk.scharmann@vlh.de
Anschrift:Recklinghäuser Str. 164, 45721 Haltern am See
Telefon:023645073583
E-Mail:katrin.koethe@vlh.de
Anschrift:Vincenz-Frigger-Str. 71, 59457 Werl
Telefon:02922910446
E-Mail:sabine.ruediger@vlh.de
Anschrift:Alter Mühlenweg 12, 44139 Dortmund
Telefon:02317760300
E-Mail:annette.klein@vlh.de
Anschrift:Ostseestr. 6, 45665 Recklinghausen
Telefon:02361484106
E-Mail:theodor.heimann@vlh.de
Anschrift:Krückenweg 49, 44227 Dortmund
Telefon:02317581103
E-Mail:mike.antenbrink@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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