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Lohnsteuerhilfe Hombruch (Seite 6)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Grafweg 10, 42477 Radevormwald
Telefon:0219530414
E-Mail:kornelia.roeser@vlh.de
Anschrift:Kämpenstr. 23, 45147 Essen
Telefon:02018925722
E-Mail:sandra.vogler@vlh.de
Anschrift:Vincenz-Frigger-Str. 71, 59457 Werl
Telefon:02922910446
E-Mail:sabine.ruediger@vlh.de
Anschrift:Wilhelmstr. 44, 45964 Gladbeck
Telefon:0204321042
E-Mail:marion.schieren@vlh.de
Anschrift:Recklinghäuser Str. 164, 45721 Haltern am See
Telefon:023645073583
E-Mail:katrin.koethe@vlh.de
Anschrift:Horster Str. 396, 46240 Bottrop
Telefon:02041709921
Fax:02041979467
E-Mail:nadja.becker@vlh.de
Anschrift:Carl-Schurz-Str. 35, 42117 Wuppertal
Telefon:02024265297
E-Mail:angelika.bruland@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 56, 42579 Heiligenhaus
Telefon:020565840920
Fax:02056594868
E-Mail:eva-maria.merz@vlh.de
Anschrift:Marienstr. 16, 42853 Remscheid
Telefon:021914646438
E-Mail:wolfgang.hober@vlh.de
Anschrift:Corneliusstr. 2, 42329 Wuppertal
Telefon:02027387740
Fax:02023099139
E-Mail:christel.pampus@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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