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Anschrift: | Gerichtsstr. 10, 58762 Altena |
Telefon: | 0235220180 |
Fax: | 02352201829 |
E-Mail: | poststelle@ag-altena.nrw.de |
Anschrift: | Adolf-Grimme-Str. 3, 45768 Marl |
Telefon: | 023655130 |
Fax: | 02365513200 |
E-Mail: | poststelle@ag-marl.nrw.de |
Anschrift: | Seppenrader Str. 3, 59348 Lüdinghausen |
Telefon: | 0259123070 |
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E-Mail: | poststelle@ag-luedinghausen.nrw.de |
Anschrift: | Zweigertstr. 52, 45130 Essen |
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Anschrift: | Schützenstr. 21, 45964 Gladbeck |
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Fax: | 02043697120 |
E-Mail: | poststelle@ag-gladbeck.nrw.de |
Anschrift: | Nedderstr. 40, 42549 Velbert |
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Fax: | 02051945199 |
E-Mail: | poststelle@ag-velbert.nrw.de |
Anschrift: | Borbergstr. 1, 59065 Hamm |
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E-Mail: | poststelle@ag-hamm.nrw.de |
Anschrift: | Marktstr. 70, 45355 Essen |
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Anschrift: | Eiland 2, 42103 Wuppertal |
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Anschrift: | Walburgisstr. 45, 59457 Werl |
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Als einer der drei innerstädtischen Bezirke ist Innenstadt-West besonders als kulturelles und verwaltungstechnisches Zentrum bedeutsam. Neben dem Signal Iduna Park, dem Stadion Rote Erde und der einstigen...
mehrDas Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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