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Lohnsteuerhilfe Kreuzau (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Steinstr. 5, 53518 Herschbroich
Telefon:02691932050
E-Mail:marlene.bochem@vlh.de
Anschrift:Ungerather Kirchweg 5b, 41366 Schwalmtal
Telefon:021639877956
E-Mail:alexandra.schwartze@vlh.de
Anschrift:Linsellesstr. 86, 47877 Willich
Telefon:02154816650
Fax:02154816651
E-Mail:thomas.herbertz@vlh.de
Anschrift:Martinusstr. 34 a, 41564 Kaarst
Telefon:021313143634
E-Mail:diana.schug@vlh.de
Anschrift:Waldnieler Str. 137, 41751 Viersen
Telefon:01639264795
E-Mail:claudia.jansen@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 133, 41372 Niederkrüchten
Telefon:02163987068
Fax:02163987069
E-Mail:dagmar.khazaka@vlh.de
Anschrift:Rheinort 5, 40213 Düsseldorf
Telefon:021158006464
Fax:021117129877
E-Mail:marc.kuerten@vlh.de
Anschrift:Max-Planck-Str. 89, 40699 Erkrath
Telefon:021168814043
E-Mail:sandra.lieverscheidt@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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