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Anschrift: | Goethestraße 4, 52349 Düren |
Telefon: | 0242148201 |
Fax: | 024214821961 |
E-Mail: | service-zentrum.dueren@drv-rheinland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 0242148201 |
Anschrift: | Knappschaftsallee 1, 50126 Bergheim |
Telefon: | 08003007004 |
Fax: | 02271762370 |
E-Mail: | bergheim@kbs.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 53925 Kall |
Telefon: | 0242148201 |
Anschrift: | Lungengasse 35, 50676 Köln |
Telefon: | 0221331701 |
Fax: | 022133171961 |
E-Mail: | service-zentrum.koeln@drv-rheinland.de |
Anschrift: | Benediktinerstr. 39, 52066 Aachen |
Telefon: | 02418946101 |
Fax: | 0241894611961 |
E-Mail: | service-zentrum.aachen@drv-rheinland.de |
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Eingebettet in die imposante Landschaft der Zülpicher Börde befindet sich die Gemeinde Vettweiß. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, wie zum Beispiel die Antoniuskapelle, die Burg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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