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Gerichtsvollzieher in Duisburg - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Gerichtsvollzieher Walbert
13.8 km von Duisburg
Anschrift:Neckarstr. 58, 45219 Essen
Telefon:020345578179
Fax:020347991790
Sprechzeiten:Mi 11-12 Uhr Fr 9-10 Uhr (AG Duisburg-Ruhrort)
(8)
Gerichtsvollzieher Wacker
17.24 km von Duisburg
Anschrift:Am Hornbusch 39, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon:0203346220102842903924
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10 Uhr und 15-16 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieher Kruse
19.83 km von Duisburg
Anschrift:Rönskenstr. 69a, 46562 Voerde
Telefon:02038787212
Sprechzeiten:Mo+Do 11:30-12:30 Uhr (AG Duisburg-Ruhrort)
(0)
Gerichtsvollzieher Schulte
33.04 km von Duisburg
Anschrift:Kirchweg 4, 46499 Hamminkeln
Telefon:028562201
Sprechzeiten:Mo, Di, Do 11:30-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Fischer
50.55 km von Duisburg
Anschrift:Eibenweg 17, 47574 Goch
Telefon:02823877979
Fax:02823879881
Sprechzeiten:Di+Do 9-10 Uhr (AG Duisburg-Ruhrort)
(4)
Gerichtsvollzieher Jansen
51.62 km von Duisburg
Anschrift:Kiefernstr. 1, 47574 Goch
Telefon:02038787216
Fax:02823417931
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-13 Uhr (AG Duisburg-Ruhrort)
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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