Einbürgerungsbehörde in Gelsenkirchen (Ausländerbehörde)

Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen

Telefon:0209 169-0
Fax:0209 169-2139
E-Mail:stadt@gelsenkirchen.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen

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Sie benötigen Formulare von der Ausländerbehörde in Gelsenkirchen? Um Ihnen die Kontaktaufnahme zum Amt für Ausländerangelegenheiten zu erleichtern, finden Sie hier Informationen wie die Anschrift, Email und Telefon.

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Ausländerbehörde FAQ Top 3 Fragen

Was versteht man unter einem Einbürgerungstest?
Ich möchte im Rahmen des Erasmus-Programms an einer deutschen Universität studieren. Was ist hier zu beachten?
Ich möchte gern für ein paar Monate in Deutschland bleiben. Benötige ich ein Visum?
Weitere Fragen

Ausländerbehörde Gelsenkirchen: Informationen zu Einbürgerungsbehörde

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Einbürgerungsbehörde in Gelsenkirchen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Einbürgerungsbehörde in Gelsenkirchen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ausländerbehörde Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Abschiebung
Asylbewerberleistungsgesetz
Asylrecht
Asylverfahren
Au-pair-Aufenthalt
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel Verlängerung
Ausweisung einer Person
Duldung
Einbürgerungsverfahren Ablauf
Einladungserklärung
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Erlöschen des Aufenthaltstitels
EU-Freizügigkeitsbescheinigung
Familienzusammenführung
Integrationskurs
Visum beantragen
Zurückschiebung

Ausländerbehörde Lexikon

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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