Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452142010 |
Fax: | 02452141095 |
E-Mail: | steuerwesen@heinsberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Roermonder Straße 25-27, 41849 Wassenberg |
Telefon: | 024324900701 |
Fax: | 024324900529 |
E-Mail: | darius@wassenberg.de |
Anschrift: | Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht |
Telefon: | 0245539942 |
Fax: | 0245539977 |
E-Mail: | gemeinde@waldfeucht.de |
Anschrift: | Parkhofstraße 76, 41836 Hückelhoven |
Telefon: | 0243382122 |
Fax: | 0243382265 |
E-Mail: | info@hueckelhoven.de |
Anschrift: | Burgstraße 10, 52538 Gangelt |
Telefon: | 02454588201 |
Fax: | 024542852 |
E-Mail: | info@gangelt.de |
Anschrift: | Markt 9, 52511 Geilenkirchen |
Telefon: | 02451629113 |
Fax: | 02451629297 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Heinsberg im Regierungsbezirk Köln liegt ca. 35km nördlich von Aachen und wurde schon 1255 erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für Besucher ist Heinsberg unter anderem für das Kreismuseum, die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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