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Die Hundesteuer zählt, ähnlich wie die Grundsteuer oder die Gewerbesteuer, zu den kommunalen Steuern, die je nach Stadt oder Gemeinde eine unterschiedliche Höhe haben können. Insofern ist die jeweilige Gemeinde/ Stadt mit der Erhebung des Hundesteuersatzes betraut. Pauschal lässt sich daher keine Aussage über die Steuerhöhe treffen. Es ist daher anzuraten, sich über die Kostenhöhe bei der zuständigen Kämmerei bzw. Finanzverwaltung der Stadt zu informieren. Die Stadtkämmerei wird eine entsprechende Auskunft geben können.