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Familiengerichte in Bünde - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Familiengericht
34.76 km von Bünde
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 30, 33330 Gütersloh
Telefon:0524110333
Fax:05241103340
E-Mail:poststelle@ag-guetersloh.nrw.de
(7)
Familiengericht Detmold
35.38 km von Bünde
Anschrift:Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold
Telefon:052317681
Fax:05231768400
E-Mail:poststelle@ag-detmold.nrw.de
(0)
Familiengericht Rheda-Wiedenbrück
44.23 km von Bünde
Anschrift:Ostenstraße 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon:0524292780
Fax:05242927899
E-Mail:poststelle@ag-rheda-wiedenbrueck.nrw.de
(4)
Familiengericht Diepholz
47.09 km von Bünde
Anschrift:Lange Straße 32, 49356 Diepholz
Telefon:054419960
Fax:0544199649
(2)
Familiengericht Delbrück
48.07 km von Bünde
Anschrift:Lohmannstraße 28, 33129 Delbrück
Telefon:0525098080
Fax:05250980840
E-Mail:poststelle@ag-delbrueck.nrw.de
(3)
Familiengericht
54.75 km von Bünde
Anschrift:Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn
Telefon:052511260
Fax:05251126360
E-Mail:poststelle@ag-paderborn.nrw.de
(0)
Familiengericht Sulingen
55.85 km von Bünde
Anschrift:Lange Straße 56, 27232 Sulingen
Telefon:042718060
Fax:0427180639
E-Mail:poststelle@ag-su.niedersachsen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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