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Lohnsteuerhilfe Nippes (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Wermelskirchenerstr. 43, 42859 Remscheid
Telefon:021919330884
Fax:021919330882
E-Mail:conny.meyer@vlh.de
Anschrift:Marienstr. 16, 42853 Remscheid
Telefon:021914646438
E-Mail:wolfgang.hober@vlh.de
Anschrift:Provinzialstr. 17, 53127 Bonn
Telefon:017623283664
E-Mail:byeong_gu.kim@vlh.de
Anschrift:Eintrachtstr. 16, 41515 Grevenbroich
Telefon:021818208336
Fax:032124477522
E-Mail:ilona.hoppe@vlh.de
Anschrift:Corneliusstr. 2, 42329 Wuppertal
Telefon:02027387740
Fax:02023099139
E-Mail:christel.pampus@vlh.de
Anschrift:Rheinort 5, 40213 Düsseldorf
Telefon:021158006464
Fax:021117129877
E-Mail:marc.kuerten@vlh.de
Anschrift:Carl-Schurz-Str. 35, 42117 Wuppertal
Telefon:02024265297
E-Mail:angelika.bruland@vlh.de
Anschrift:Am Hang 1b, 53639 Königswinter
Telefon:022448778688
Fax:02244872936
E-Mail:inge.kratzborn@vlh.de
Anschrift:Xantener Str. 10, 40474 Düsseldorf
Telefon:021199548698
Fax:021199548775
E-Mail:galina.wiebe@vlh.de
Anschrift:Eichendorffstr. 3, 40474 Düsseldorf
Telefon:021196042186
E-Mail:angelique.heymeier@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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