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Lohnsteuerhilfe Nippes (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Düsseldorfer Str. 81a, 40667 Meerbusch
Telefon:021326733799
E-Mail:kontakt@steudeu.de
Sprechzeiten:Mo-Fr. 9-17 Uhr sowie darüber hinaus und Termine Samstags möglich
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr. 9-17 Uhr sowie darüber hinaus und Termine Samstags möglich
Anschrift:Heinz-Kluncker-Str. 1, 42285 Wuppertal
Telefon:02024969845
Fax:02028704935
E-Mail:wilfried.giertz@vlh.de
Anschrift:Wörthstr. 66d, 52351 Düren
Telefon:02421129079
E-Mail:wladimir.kremer@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Engels-Allee 193, 42285 Wuppertal
Telefon:020287056154
Fax:020276938772
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
Anschrift:Martinusstr. 34 a, 41564 Kaarst
Telefon:021313143634
E-Mail:diana.schug@vlh.de
Anschrift:Grafweg 10, 42477 Radevormwald
Telefon:0219530414
E-Mail:kornelia.roeser@vlh.de
Anschrift:Werth 103, 42275 Wuppertal
Telefon:02022545554
E-Mail:hansjoerg.grunau@vlh.de
Anschrift:Rathenaustr. 38, 42277 Wuppertal
Telefon:02029797534
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
Anschrift:Am Dürener Weg 18, 52355 Düren
Telefon:02421202206
E-Mail:elke.mnich-quiel@vlh.de
Anschrift:Eichenstr. 3, 42553 Velbert
Telefon:02053420197
Fax:02053420491
E-Mail:christiane.winter@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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