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Lohnsteuerhilfe Hemer (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Spickufer 12, 44149 Dortmund
Telefon:02319766888
Fax:02311896324
E-Mail:sabine.bargel@vlh.de
Öffnungs­zeiten:Mo 09-11, 15-19
Di 09-11, 16-19
Mi 09-11
Do 09-11, 16-19
Fr 11-17
(3)
MZ-Lohnsteuerhilfe e.V.
30.9 km von Hemer
Anschrift:Hauptstraße 23, 58540 Meinerzhagen
Telefon:017613635478
E-Mail:info@mzlohnsteuerhilfe.de
Sprechzeiten:nach telefonischer Vereinbarung.
Öffnungs­zeiten:Montag
Auswärtstermine

Dienstag – Donnerstag
09:00 - 13:30 Uhr und 16:00 – 18:00 Uhr

Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung
Anschrift:Rochollsberg 9, 42477 Radevormwald
Telefon:021956896893
E-Mail:katja.hausherr@vlh.de
Anschrift:Meesmannstr. 53, 58456 Witten
Telefon:023029785130
E-Mail:margarethe.anger@vlh.de
Anschrift:Grafweg 10, 42477 Radevormwald
Telefon:0219530414
E-Mail:kornelia.roeser@vlh.de
Anschrift:Messingfeldstr. 38, 45731 Waltrop
Telefon:02309786070
Fax:02309786067
E-Mail:christiane.thomas@vlh.de
Anschrift:Leveringhauser Str. 205b, 44581 Castrop-Rauxel
Telefon:01729290892
E-Mail:michael.szychowski@vlh.de
Anschrift:Albaumer Str. 58, 57399 Kirchhundem
Telefon:0272373099
E-Mail:hubertus.vente@vlh.de
Anschrift:Teichstr. 48, 59379 Selm
Telefon:02592249857
E-Mail:claudia.schulze-lichtleutner@vlh.de
Anschrift:Pastors Garten 15, 48317 Drensteinfurt
Telefon:023879005677
E-Mail:thomas.eickholt@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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