Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Thomasstr. 1, 42549 Velbert |
Telefon: | 02051260 |
Fax: | 02051262599 |
E-Mail: | stadt@velbert.de |
Anschrift: | Goethestr. 23, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104990 |
Fax: | 02104994444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sandstr. 25-27, 40878 Ratingen |
Telefon: | 021025500 |
Fax: | 021025509250 |
E-Mail: | stadt@ratingen.de |
Anschrift: | Natorpstr. 27, 45139 Essen |
Telefon: | 02018859001 |
Fax: | 02018859009 |
E-Mail: | umweltamt@essen.de |
Anschrift: | Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal |
Telefon: | 02025635781 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 02084557000 |
Fax: | 02084559999 |
E-Mail: | info@muelheim-ruhr.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 75/77, 42719 Solingen |
Telefon: | 02122900 |
Fax: | 02122902109 |
E-Mail: | post@solingen.de |
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Velbert im Kreis Mettmann liegt ca. 20km nordöstlich von Düsseldorf im Bergischen Land und ist gegliedert in Velbert-Mitte, Neviges und Langenberg. Schon 875 wurde Velbert zum ersten Mal in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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