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Anschrift: | Thomasstr. 1, 42551 Velbert |
Telefon: | 02051260 |
Fax: | 02051262599 |
E-Mail: | stadt@velbert.de |
Anschrift: | Düsseldorfer Str. 47, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104990 |
Fax: | 02104994444 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neanderstr. 85, 40822 Mettmann |
Telefon: | 02104980420 |
Fax: | 02104980756 |
E-Mail: | jugendamt@mettmann.de |
Anschrift: | Alexanderstraße 18, 42103 Wuppertal |
Telefon: | 02025632603 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Minoritenstr. 3, 40878 Ratingen |
Telefon: | 021025500 |
Fax: | 021025509250 |
E-Mail: | stadt@ratingen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 48 und 51, 45525 Hattingen |
Telefon: | 023242044201 |
Fax: | 023242044249 |
Anschrift: | Haus am Theater I. Hagen 26, 45121 Essen |
Telefon: | 02018851777 |
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Velbert im Kreis Mettmann liegt ca. 20km nordöstlich von Düsseldorf im Bergischen Land und ist gegliedert in Velbert-Mitte, Neviges und Langenberg. Schon 875 wurde Velbert zum ersten Mal in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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