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Fahrschule in Mülheim an der Ruhr im Branchenbuch


Fahrschule Plan C Inh. Rainer Schneider im Branchenbuch Mülheim an der Ruhr

Kaiserstraße 59, 45468 Mülheim an der Ruhr


0208 6944792


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Plan C Inh. Rainer Schneider in Mülheim an der Ruhr ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule, Schulen.

Fahrschule Plan C Inh. Rainer Schneider

Dein Schlüssel zur Straße: Unsere Fahrschule!

Führerschein „ Intensiv oder Klassisch“ individuell auf dich zugeschnitten

Anschrift

StraßeKaiserstraße 59
PLZ, Ort45468 Mülheim an der Ruhr
Koordinaten51.4261,6.88847
KFZ-Navigation51.426,6.8883

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 18:00
Dienstag09:00 - 18:00
Mittwoch09:00 - 18:00
Donnerstag09:00 - 18:00
Freitag09:00 - 18:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Samstags gerne nach Vereinbarung

Weitere Informationen

Gründungsjahr2009
StichwörterFührerschein, Intensiv Fahrschule, Ferien Fahrschule, Führerscheinfabrik, Mülheim an der Ruhr, Fahrsimulator, LKW Ausbildung
MarkenFührescheine, Intensiv Ausbildung, Normal Ausbildung, LKW Ausbildung, Fahrsimulator
ProdukteLehrmatrial von Heinrich Vogel
SprachenDeutsch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Apple Pay, Banküberweisung, Bargeld, MasterCard, PayPal, Visa

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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