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Lohnsteuerhilfe Castrop-Rauxel (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Marxstr. 53, 45527 Hattingen
Telefon:0232460592
E-Mail:elke.weise@vlh.de
Anschrift:Zum Ludwigstal 22, 45527 Hattingen
Telefon:023243445969
Fax:023243445963
E-Mail:nicole.osterfeld@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 37, 45525 Hattingen
Telefon:021956896893
Fax:021956889293
E-Mail:katja.hausherr@vlh.de
Anschrift:Königstr. 69a, 58300 Wetter
Telefon:023356849652
E-Mail:arndt.klups@vlh.de
Anschrift:Hubertstr. 218a, 45307 Essen
Telefon:020161679761
E-Mail:joerg.schulz-pink@vlh.de
Anschrift:Veilchenstr. 4, 45968 Gladbeck
Telefon:020439341319
E-Mail:stefanie.albertz@vlh.de
Anschrift:Kohlenstr. 4b, 45289 Essen
Telefon:02015146818
Fax:02018516007
E-Mail:heinrich.schroeer@vlh.de
Anschrift:Schloßstr. 28, 45899 Gelsenkirchen
Telefon:020915790201
E-Mail:patricia.adamski@vlh.de
Anschrift:Teichstr. 48, 59379 Selm
Telefon:02592249857
E-Mail:claudia.schulze-lichtleutner@vlh.de
Anschrift:Im Unterdorf 20, 45549 Sprockhövel
Telefon:017697888726
E-Mail:daniel.ratajczak@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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