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Lohnsteuerhilfe Castrop-Rauxel (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Oststr. 3, 59174 Kamen
Telefon:02307556739
E-Mail:andreas.buchbinder@vlh.de
Anschrift:Wasserstr. 155, 46284 Dorsten
Telefon:02362790293
Fax:02362790294
E-Mail:gabriele.tegethoff-hecker@vlh.de
Anschrift:Kirchhellener Str. 42, 46236 Bottrop
Telefon:02041692568
Fax:02041772535
E-Mail:markus.tewes@vlh.de
Anschrift:Hünefeldstr. 27, 46236 Bottrop
Telefon:020417778187
Fax:020417778189
E-Mail:eduard.kruza@vlh.de
Anschrift:Zechenstr. 68, 59425 Unna
Telefon:02303963667
Fax:02303963668
E-Mail:andreas.buchbinder@vlh.de
Anschrift:Langenhorster Str. 23a, 42551 Velbert
Telefon:02051980561
E-Mail:rainer.unterfeld@vlh.de
Anschrift:Westfälische Str. 23, 46117 Oberhausen
Telefon:015789356256
E-Mail:alexandra.funk@vlh.de
Anschrift:Kleekampstr. 29, 46145 Oberhausen
Telefon:020861029070
Fax:02086099202
E-Mail:heike.guthoff@vlh.de
Anschrift:Eichenstr. 3, 42553 Velbert
Telefon:02053420197
Fax:02053420491
E-Mail:christiane.winter@vlh.de
Anschrift:Rathenaustr. 38, 42277 Wuppertal
Telefon:02029797534
E-Mail:helma.cohrs@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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