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Anschrift: | Wilhelmstr. 15, 52428 Jülich |
Telefon: | 024616810 |
Fax: | 02461681164 |
E-Mail: | poststelle@ag-juelich.nrw.de |
Anschrift: | Drachenfelsstr. 39-41, 53629 Königswinter |
Telefon: | 0222390060 |
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E-Mail: | poststelle@ag-koenigswinter.nrw.de |
Anschrift: | Schloßstr. 21, 51429 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 0220495290 |
Fax: | 022049529180 |
E-Mail: | poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de |
Anschrift: | Gerichtsstr. 9, 51379 Leverkusen |
Telefon: | 021714910 |
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E-Mail: | poststelle@ag-leverkusen.nrw.de |
Anschrift: | Lindenstr. 33-37, 41515 Grevenbroich |
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E-Mail: | poststelle@ag-grevenbroich.nrw.de |
Anschrift: | Hauptstr. 15, 40764 Langenfeld |
Telefon: | 021739020 |
Fax: | 02173902110 |
E-Mail: | poststelle@ag-langenfeld.nrw.de |
Anschrift: | Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler |
Telefon: | 026419710 |
Fax: | 02641971100 |
E-Mail: | agaw@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Barbarossastr. 21, 53489 Sinzig |
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Anschrift: | Kölner Str. 61, 41812 Erkelenz |
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Anschrift: | Breite Str. 48, 41460 Neuss |
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Erftstadt im Rhein-Erft-Kreis liegt ca. 35km nordwestlich von Bonn und wurde erstmals um das Jahr 200 schriftlich erwähnt. Zahlreiche bemerkenswerte Bauten prägen das Stadtbild, so das Schloss Gracht in...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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