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Anschrift: | Jahnplatz 1, 50171 Kerpen |
Telefon: | 02237580 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-kerpen.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim |
Telefon: | 02271830 |
Fax: | 022718320000 |
E-Mail: | info@rhein-erft-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim |
Telefon: | 02238808277 |
Fax: | 02238808345 |
E-Mail: | stadtpulheim@pulheim.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln |
Telefon: | 02212210 |
Fax: | 022122128494 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-koeln.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 16, 52351 Düren |
Telefon: | 02421220 |
Fax: | 02421221010900 |
E-Mail: | mail@kreis-dueren◦de |
Anschrift: | Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren |
Telefon: | 02421252651 |
Fax: | 02421251802677 |
E-Mail: | tiefbauamt@dueren.de |
Anschrift: | Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen |
Telefon: | 0225115220 |
Fax: | 0225115666 |
E-Mail: | mailbox@kreis-euskirchen◦de |
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Kerpen im Rhein-Erft-Kreis liegt im rheinischen Braunkohlerevier an der Erft und wurde schon im Jahre 871 erstmals urkundlich erwähnt. Kerpen umfasst die Ortsteile Balkhausen, Blatzheim, Brüggen, Buir...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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